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BVerwG, 01.09.2015 - 5 C 43.15 (5 C 21.15) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Mangel der Prozessfähigkeit eines geschäftsfähigen Betreuten bei Bestehen eines Einwilligungsvorbehalts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mangel der Prozessfähigkeit eines geschäftsfähigen Betreuten bei Bestehen eines Einwilligungsvorbehalts
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 10.06.2015 - 4 LA 106/15
- BVerwG, 07.07.2015 - 5 C 21.15 5 AV 9.15
- BVerwG, 01.09.2015 - 5 C 43.15 (5 C 21.15)
- BVerwG, 10.10.2016 - 5 A 38.16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.01.1996 - 5 B 219.95
Verwaltungsprozeßrecht: Nichtzulassungsbeschwerde durch einen Betreuten bei …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2015 - 5 C 43.15
Weder eine Anhörungsrüge noch eine etwaige Nichtzulassungsbeschwerde gehören jedoch zu solchen Willenserklärungen, weil deren Einlegung mit einem Kostenrisiko nach § 154 Abs. 2 VwGO verbunden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 1996 - 5 B 219.95 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 24 S. 2). - BVerwG, 02.04.1998 - 3 B 70.97
Auszug aus BVerwG, 01.09.2015 - 5 C 43.15
Obwohl die Klägerin hinsichtlich der Einlegung einer Anhörungsrüge und einer etwaigen Nichtzulassungsbeschwerde nicht prozessfähig ist, begründet deren Einlegung ein begrenztes Prozessrechtsverhältnis, in dem der Senat eine Entscheidung über die Zulässigkeit mit der sich aus § 154 VwGO ergebenden Kostenfolge zu treffen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 1998 - 3 B 70.97 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 27 m.w.N.).